Der Antritt des preußischen Erbes schien damit gesichert. Die Ehe zwischen Johann Sigismund und Anna eröffnete jedoch darüber hinaus die Aussicht auf eine weitere lukrative Erbschaft im Westen. Anna war nicht nur die Tochter des Herzogs von Preußen, sondern auch die Nichte eines weiteren geisteskranken deutschen Herzogs, Johann Wilhelms von Jülich-Kleve, dessen Besitzungen neben den rheinischen Herzogtümern Jülich, Kleve und Berg die Grafschaften Mark und Ravensberg umfassten. Annas Mutter, Maria Eleonora, war die älteste Schwester Johann Wilhelms. Die Verwandtschaft mütterlicherseits hätte nur wenig gegolten, wenn es im Hause Jülich-Kleve nicht einen Vertrag gegeben hätte, wonach Besitz und Titel der Familie über die weibliche Linie vererbt werden konnten. Durch dieses ungewöhnliche Arrangement wurde Anna von Preußen zur Erbin ihres Onkels, sodass ihr Mann, Johann Sigismund von Brandenburg, Anspruch auf die Gebiete von Jülich-Kleve erheben konnte.13 Dieser Fall veranschaulicht wie kein anderer die Irrungen und Wirrungen des Heiratsmarktes im Europa der Frühen Neuzeit, der geprägt war von rücksichtslosen Intrigen über die Generationen hinweg. Gleichzeitig macht er deutlich, welche Rolle in dieser entscheidenden Phase der Geschichte Brandenburgs der Heiratspolitik zukam.